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Zerstörungsfreie Prüfung von schweren Stahlgussteilen
von Reinhold Hanus
Die Herstellung von Stahlgussteilen basiert im Wesentlichen auf folgenden Fertigungsschritten: Nach der Erstellung der Gusstechnik, dem Bau des Holzmodells und dem Einformen beginnt die Existenz des Gussstückes mit dem Schmelz- und Gießprozess. Da Gus-teile dieser Größenordnung (bis 200 t) keine Fehler aufweisen dürfen, die zum Ausschuss des Teiles führen, werden Gieß- und Erstarrungsprozess bereits in der Designphase am Computer simuliert, um kritische Bereiche im Bezug auf große Gussfehler von Beginn an festzustellen und Gegenmaßnahmen treffen zu können. Nach der Erstarrungszeit (zwei bis sechs Wochen, je nach Wanddicke, Komplexität und Werkstoff) wird das Gussstück ausgeschlagen. Die Qualitätswärmebehandlung ist neben der chemischen Zusammensetzung der wichtigste Schritt zur Einstellung des erwünschten Mikrogefüges und der geforderten mechanischen Eigenschaften. Nach dem Vorschruppen wird das Gussstück zerstörungsfrei geprüft (mit magnetischer Streuflussprüfung und Ultraschallprüfung). Alle Anzeigen, die nicht dem vorgeschriebenen Annahmestandard entsprechen, sind auszumulden. Nach einer erneuten magnetischen Streuflussprüfung der Schleifmulden werden diese verschweißt, gefolgt von einer Spannungsarmglühung. Zwischen den einzelnen Produktionszyklen werden immer wieder Maßkontroll-Schritte durchgeführt, um festzustellen, ob bestimmte geforderte Übermaße für die Fertigbearbeitung oder für den Einsatz kritisch werden könnten. Eine abschließende zerstörungsfreie Prüfung ist der letzte Fertigungsschritt in der Gießerei, bevor das Gussstück zur Fertigbearbeitung gesandt wird. Mit den unterschiedlichen Verfahren der zerstörungsfreien Prüfung von schweren Stahlgussteilen beschäftigt sich der Fachbeitrag. Die Autoren berichten über aktuelle Erfahrungen aus der Gießereipraxis.